Die Gründungsinitiative der Bundesvereinigung binationaler Gesellschaften e.V. erfolgte von verschiedenen binationalen Gesellschaften und Städtepartnerschaftsvereinen. Sie wurde von der Herbert Quandt-Stiftung in den Jahren 2015 und 2016 gefördert. Als Gründer haben sich acht Gesellschaften zur Verfügung gestellt, die sich mit der Vorbereitung und Umsetzung der Gründung auseinandergesetzt haben.
Warum braucht man den BBG e.V.?
In der jüngeren Vergangenheit konnten die binationalen Gesellschaften wichtige Dienste leisten für den Aufbau eines friedlichen und geeinten Europas. Sie haben einen großen Beitrag geleistet in der Funktion als Katalysatoren für eine Entspannungspolitik und trugen entscheidend dazu bei,
die Blockkonfrontation zu reduzieren und Vorurteile abzubauen. Binationale Gesellschaften sind
ein ideales Instrument für diese Aufgabe in der heutigen Zeit von internen und externen Krisen in der Europäischen Union.
In Deutschland fehlte es in der Vergangenheit jedoch einen funktionierenden Interessenvertreter der binationalen Gesellschaften. Die Bundesvereinigung (BBG) deren Dachverband muss daher die Existenz und das Potential dieser Gesellschaften sowie ihre Stellung und Wirkungsfähigkeit auf den unterschiedlichen Ebenen besser sichtbar machen.
Wir leben in einer dynamischen Welt mit neuen Herausforderungen und gesellschaftlichen und politischen Veränderungen auf vielen Ebenen, national wie international. Die Kenntnis voneinander, der Respekt für den Anderen und die vorurteilsfreie Bereitschaft zur Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg haben auch heute nicht an Bedeutung verloren.
Wir sehen die Notwendigkeit, angesichts neuer gesellschaftlicher Herausforderungen die Zusammenarbeit mit den verschiedensten öffentlichen Institutionen des Landes zu intensivieren, damit die binationalen Gesellschaften zivilgesellschaftliche Initiativen effizienter durchführen und zur Völkerverständigung beitragen können.